| Sanierungsoffensive 2027 Das sind die neuen Förderbedingungen für den Heizkessel-Tausch |
| Die österreichische Bundesregierung hat heute die Rahmenbedingungen der Sanierungsoffensive 2027 vorgestellt. Für den Heizungstausch in Privathaushalten stehen im kommenden Jahr insgesamt 179 Mio. Euro Förderbudget zur Verfügung. Gefördert wird erneut der Umstieg von fossiler Energie auf Wärmepumpe, Biomasse oder Nah- bzw. Fernwärme. Die Registrierung startet ab 2. November 2026 auf www.sanierungsoffensive.gv.at. Damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig informieren und Projekte entsprechend planen können, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte zur neuen Förderung. Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser Die maximale Förderquote beträgt 20 % der förderfähigen Investitionskosten und ist abhängig vom gewählten Wärmeerzeuger: Nah-/Fernwärme: 4.000 € Wärmepumpe: max. 5.000 € + Bonus Tiefenbohrung / Brunnen: 5.000 € Biomasse: 6.000 € Bonus für Thermische Solaranlage: 2.500 € Gut zu wissen: Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden. Anträge können nur von Privatpersonen gestellt werden. Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes erforderlich. Die Höhe der Förderung wird sich 2027 nicht ändern. Förderbedingungen Wärmepumpen Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien erforderlich Maximale Vorlauftemperatur: 55 °C GWP unter 150: volle Förderung GWP 150 bis 750: Reduktion der Förderung um 20 % Achtung F-Gase Verordnung: Inverkehrbringung bis spätestens 1.1.2027 notwendig! Förderbedingungen Biomasse mind. Energieeffizienzklasse A+ Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ37(2025) Kesselwirkungsgrad mind. 85 % Ablauf Einreichverfahren Antragstellung auf www.sanierungsoffensive.gv.at Für die Antragstellung ist ID-Austria oder eine Ausweiskopie sowie ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Genehmigung und Annahmeerklärung Unterlagen werden von KPC geprüft. Nach Genehmigung wird ein Förderungsvertrag inkl. maximaler Förderhöhe übermittelt. Der Förderungsvertrag muss mittels Annahmeerklärung und unterzeichneter Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen angenommen werden. Endabrechnung und Auszahlung Die Endabrechnung muss mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb von 9 Monaten nach Genehmigung über die Online-Plattform übermittelt werden. Die beantragte Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert, in Betrieb genommen und abgerechnet sein. |
